Beschluss der Bundesregierung: Energietransporte auf der Schiene erhalten Vorrang
Um die Energieversorgung zu sichern, sollen Energietransporte vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben.
Das hat das Bundesregierung heute (24.08.2022) in einer Rechtsverordnung festgelegt, die auf dem novellierten Energiesicherungsgesetz basiert und auf sechs Monate befristet wird. Ziel ist, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen. DB Netz wird kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um Mineralöl- und Kohletransporte bei der Disposition, also der betrieblichen Abwicklung der Züge, zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung können diese Transporte zudem bei der Trassenzuweisung bevorzugt werden. Die Priorisierung erfolge innerhalb eines klar definierten Energiekorridor-Netzes (z. B. vom Hafen zum Kraftwerk), heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Sollte eine Beschränkung anderer Bahnverkehre nötig sein, wird ein abgestuftes Priorisierungsverfahren vorgesehen. „Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, um auch andere Güterarten weiterhin den Bedarfen entsprechend transportieren zu können und Ausfälle bzw. Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend zu vermeiden“. (as)