Bericht zu Datenabgleich vorgelegt: DB räumt Fehler ein
Drei Fehler räumt der Vorstand der Deutschan Bahn (DB) in seinem heute vorgelegten Bericht an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ein: Beim maschinellen Datenabgleich (Screening) sei eine unangemessen hohe Zahl von Mitarbeitern einbezogen worden. Außerdem habe die notwendige Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Arbeitnehmervertretung gefehlt. Bei den Ermittlungen in Verdachtsfällen könne nicht ausgeschlossen werden, dass externe Dienstleister teilweise mit Billigung von DB-Mitarbeitern gegen Gesetze verstoßen hätten.