BDJ: Mindestdeckungssumme nur moderat anheben
Im Rahmen des Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“, das sich derzeit in der Anhörung befindet, plant das Bundesverkehrsministerium auch die Anhebung Mindestdeckungssumme in der Pflichtversicherung für Eisenbahnen.
Diese liegt derzeit bei rund 10,226 Mio. EUR. Bei der Anhebung der Deckungssumme wurde bislang kein Wert genannt, die Überlegungen scheinen dort aber in die Richtung zu gehen, dass der materielle Schaden des schwersten Eisenbahnunfalls in Deutschland mindestens abgedeckt werden soll. Danach wäre eine Anhebung der Deckungssumme auf 75 Mio. EUR vorzunehmen (Basis: Unfall Eschede 1998). Der BDJ Versicherungsmakler empfiehlt eine moderate Anhebung der Mindestdeckungssumme auf 20 Mio. EUR je Schadensereignis, zweifach maximiert pro Jahr. Die Höhe der tatsächlich in den Haftpflichtversicherungsverträgen zu vereinbarenden Deckungssumme jedes einzelnen Unternehmens sollte immer Gegenstand einer eingehenden Analyse des tatsächlichen Versicherungsbedarfes sein. (cm)