BaWü: Mehr Mittel für den ÖPNV durch neues LGVFG
In Baden-Württemberg steht für den Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur vom kommenden Jahr an fast doppelt so viel Geld zur Verfügung als bisher.
Der Landtag verabschiedete am 14.11.2019 in abschließender 2. Lesung eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG), die zum 01.01.2020 in Kraft treten soll. Danach können kommunale Verkehrsprojekte in Zukunft mit jährlich 320 Mio. EUR gefördert werden, bisher lag die Fördersumme bei 165 Mio. EUR pro Jahr. Mit LGVFG-Mitteln werden kommunale Vorhaben im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit wird zudem eine höhere Förderung von bis zu 75 % (Regelsatz 50 %) möglich sein. (cm)