Bahnreform Frankreich: Staatsrat bestätigt binationale Struktur im Kanaltunnel
Das französische Dekret vom 04.08.2014 zur Bahnreform in Frankreich listete auch den Kanaltunnel zu der Infrastruktur auf, die unter den Geltungsbereich dieser Bahnreform fällt.
Eurotunnel, Konzessionär für den Kanaltunnel bis 2086, rief den französischen Staatsrat (Conseil d'Etat) an, da das Dekret nach seiner Auffassung sich nur auf die französische Hälfte des Kanaltunnels beziehen kann und damit im Widerspruch zu den binationalen Bestimmungen des Vertrags von Canterbury aus dem Jahr 1986 stehen könnte. Der Staatsrat hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2016 der Beschwerde von Eurotunnel stattgegeben und die Infrastruktur des Kanaltunnels vom nationalen Netz in Frankreich gelöst. Diese Entscheidung ist endgültig. Die gesamte Tunnelinfrastruktur wird daher auch weiterhin unter einem einzigartigen Status betrieben werden können. (wkz/cm)