Bahnlärm: Länder gegen Fahrverbote
Die Bundesländer lehnen kurzfristige Nachtfahrverbote für laute Güterzüge ab.
„Die Anforderungen an den Lärmschutz dürfen nicht dazu führen, dass Schienenverkehre auf die Straße verlagert werden“, heißt es. Sie befürworten aber die frühzeitige Vorbereitung „ordnungsrechtlicher Maßnahmen“ ab 2020 für laute Güterwagen, sprich Fahrverbote. Damit liegen sie grundsätzlich auf der Linie des Koalitionsvertrages von Union und SPD. Kritisch sehen die Länderverkehrsminister den von ihren Umweltkollegen geforderten verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz. Weder gebe es dafür derzeit Berechnungsmethoden noch eine Rechtsgrundlage, wie die Kosten von Lärmschutz- und Ausgleichsmaßnahmen zu verteilen sind. (roe)