Politik

Baden-Württemberg-Tarif als verbundübergreifendes Ticket

Im Dezember 2018 wird auf Initiative der Landesregierung im ÖPNV der Verbünde der übergreifende Baden-Württemberg-Tarif (BW-Tarif) eingeführt.

Dazu soll Anfang 2018 eine eigenständige Gesellschaft, die Baden-Württemberg-Tarif GmbH, eingerichtet werden. Dem hat das Kabinett am 21.03.2017 zugestimmt. Die BW-Tarif-Gesellschaft wird von den Aufgabenträgern und den EVU getragen, die Verkehrsverbünde werden über einen Kooperationsvertrag eingebunden. Aufgaben der Gesellschaft sind Dienstleistungen bei Tarifgestaltung, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Marketing, Gremienbetreuung und Tarif-Controlling. Ab Ende 2018 wird der BW-Tarif bei Bahnfahrscheinen auch das ÖPNV-Ticket am Zielort einschließen. Ab 2021 soll es landesweit durchgängige Fahrkarten über Verbundgrenzen hinweg geben. (as)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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