Politik

Anwendung eines Tarifvertrages: GDL mit Klage gegen EVG gescheitert

Die Gewerkschaft GDL ist vor dem Arbeitsgericht in Darmstadt mit ihrem Ansinnen gescheitert, den Eisenbahnern die Anwendung der EVG-Tarifverträge zu verwehren. Dies teilte die Gewerkschaft EVG mit. 

Der GDL-Betriebsrat des Wahlbetriebs R6.4 der DB Regio hatte danach eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt. Er sei damit genauso gescheitert wie die GDL mit ihren Klagen gegen die Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, so die EVG. Das Gericht machte deutlich, dass es nicht Aufgabe des Betriebsrats sei, die Anwendung oder Unterlassung eines bestimmten Tarifvertrages auf Basis des Paragrafen 87 BetrVG zu fordern. Das Überwachungsrecht des Betriebsrates sei vielmehr darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung von Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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