Amtsgericht Daun: Milder Strafbefehl für Lkw-Fahrer
Die Staatsanwaltschaft Trier hat nach eigenen Angaben beim Amtsgericht Daun einen Strafbefehl über 180 Tagessätze und den Entzug der Fahrerlaubnis gegen einen Lkw-Fahrer beantragt, der am 6.6.2009 einen Bahnübergang in Hohenfels-Essingen (Strecke Gerolstein - Daun) statt mit den erlaubten 20 km/h mit 50 km/h überquert hatte und dabei trotz dessen Notbremsung mit einem Triebwagen kollidiert war.