ÖPNV

Lokführer: EVG begrüßt Gesetzesänderung zur Arbeitszeitregelung

Im Entwurf zur elften Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (11. ERÄV) findet sich ein Passus bezüglich der Arbeitszeitregelungen von Lokführern.

Konkret sollen Eisenbahnverkehrsunternehmen für ihr Betriebspersonal auch dann verbindliche Arbeitszeitregelungen einhalten müssen, wenn sie Selbstständige einsetzen, die beispielsweise als Lokführer tätig sind. „Hier gibt es bisher eine erhebliche Regelungslücke, die geschlossen werden muss", machte Alexander Kirchner, Chef der Gewerkschaft EVG, deutlich. Dies hatte die EVG schon gleich nach dem Unfall vom 01.08.2014 in Mannheim gefordert. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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