Fürth/S-Bahnausbau: Bundesverwaltungsgericht sieht Mängel im Planfeststellungsbeschluss
Der Beschluss zur Planfeststellung für den Ausbau der S-Bahn Nürnberg in der Stadt Fürth weist „erhebliche Fehler“ auf.
Dies sagte Oberbürgermeister Thomas Jung nach der Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Diese hatte im November in erster und letzter Instanz den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für das Vorhaben ABS Nürnberg–Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. (Rail Business vom 09.11.2017). Laut Jung habe das Gericht bemängelt, dass der von der DB favorisierte Schwenk durch das Knoblauchsland dessen „Kulturlandschaft“ zerstören sowie geschützte Tierarten gefährden würde. Zudem sei die Kosten-/Nutzenfaktorberechnung der DB sei sowohl für die Bestandsstrecke wie auch den Schwenk falsch. Das Gericht gehe davon aus, dass – bei korrekter Berechnung – der Faktor für den Schwenk deutlich sinken und für die Bestandstrasse erheblich steigen könne, so Jung. Die DB muss nun die Varianten neu bewerten. (cm)