Tschechien: Neue Sicherheitsmaßnahmen bei Nebenstrecken
Zum 15.08.2020 wird der tschechische Netzbetreiber SZ (Správa železnic) neue betriebliche Maßnahmen auf Nebenstrecken einführen.
Hauptmaßnahme ist die Einführung einer Meldepflicht der Züge an Kreuzungsbahnhöfen auf Strecken mit vereinfachter Verkehrsführung, die nicht mit Fahrdienstpersonal besetzt sind. Bisher galt die Meldepflicht nur bei geplanten Kreuzungen, nun gilt sie universal. Darüber hinaus wird den Dispatchern die Möglichkeit genommen, dass die Meldepflicht operativ aufgehoben werden kann. Und es wird auch untersagt, Züge früher als im Fahrplan vorgesehen, fahren zu lassen. Dies gilt grundsätzlich für Güterzüge oder nicht-öffentliche Verkehrsverbindungen. Außerordentliche Züge werden bei der Fahrplanerstellung stärker gewichtet, so dass ihre Fahrt stets erhöhte Aufmerksamkeit erfährt. Laut SZ kann das neue Procedere in einigen Fällen zu einer leichten Verlängerung der Fahrzeit führen. (wkz/cm)