Strecke Trier-Luxemburg: Voller Betrieb ohne kompletten Lärmschutz
Die auf einem Teilstück bei Igel erweiterte Strecke 3140 zwischen Trier und Luxemburg darf einstweilen zweigleisig betrieben werden, obwohl noch nicht alle erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen fertiggestellt worden sind.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 23.12.2014 entschieden, wie jetzt bekannt wurde (Az: 8 B 11123/14.OVG). Ein Grundstückseigentümer wollte dies per Eilantrag erreichen. Im Zuge der Planung eines weiteren Gleises sollte das Haus ursprünglich durch eine 4 m hohe Schallschutzwand vor Bahnlärm geschützt werden. Seine hiergegen gerichtete Klage, mit der sich der Antragsteller gegen Verschattung und den Verlust des freien Blicks auf die Mosel wandte, hatte Erfolg. Nach entsprechender Alternativenprüfung ist nunmehr die Errichtung niedrigerer Schallschutzwände geplant, das Änderungsverfahren dauert aber noch an. Bis zur Fertigstellung dieser Schallschutzmaßnahmen sollte die Strecke nur eingleisig betrieben werden. Dies lehnte das OVG angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls ab. So sei einerseits nicht zu erwarten, dass die dem Antragsteller bis zum zeitnah zu erwartenden Abschluss des Planänderungsverfahrens zugemutete Lärmbelastung durch den zweigleisigen Betrieb größer sei als diejenige, die er bereits in den letzten Jahren zu erdulden gehabt habe. Andererseits seien bei der Rückkehr zum eingleisigen Betrieb Nachteile für den Zugverkehr zu erwarten, da der neue Fahrplan zwischen den Infrastrukturbetreibern auf deutscher und luxemburgischer Seite seit langem abgestimmt sei. (cm)