Semmering-Basistunnel - Naturschutzbewilligung aufgehoben
Der Wiener Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 03.12.2015 mitgeteilt, die im Mai 2015 erteilte Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichts zur Errichtung des Semmering-Basistunnels nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz aufgehoben zu haben (Ra 2015/03/0058 vom 17.11.2015).
Ein Einspruch wegen der Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz wurde hingegen zurückgewiesen. Die Umweltorganisation Alliance for Nature hatte beide erteilten Bewilligungen beeinsprucht. Da das Projekt Semmering-Basistunnel ein Europaschutzgebiet berührt, darf die Bewilligung nur nach Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung erteilt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hätte daher auch berücksichtigen müssen, welche Auswirkungen sich auf das Europaschutzgebiet aus dem Zusammenwirken des Tunnelneubaus mit bereits verwirklichten Projekten - im konkreten Fall der S6-Semmering-Schnellstraße - ergeben. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun das Verfahren betreffend die Bewilligung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz fortzuführen haben. (wkz/ici)