Österreich: Gericht gibt WestBahn im Trassenpreisstreit Recht
Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der WestBahn im Streit um Trassenpreise mit der ÖBB Recht gegeben.
Wie der VGH am 13. November 2014 mitteilte, fiel das Urteil bereits am 21. Oktober 2014 (Az: Zl. 2013/03/0112). Der Streit hatte sich entfacht, als die ÖBB 2009 im Trassenpreissystem den Bonus für gleisschonende Triebfahrzeuge (Kategorie A) deutlich senkte. Er betrug seit der Einführung 2005 rund das Vierfache des Malus für schlechte Fahrzeuge (Kategorie C). Während die WestBahn-Kiss in die Kategoriew A fallen, sind die Taurus der ÖBB Kategorie C zugeordnet. Die WestBahn sah sich durch die neuen Trassenpreise benachteiligt und legte Beschwerde bei der Regulierungsbehörde, der Schienen-Control Kommission, ein, die aber die Beschwerde abwies. Der VGH gab nun der WestBahn Recht. Der VGH sah durch das neue System den Anreiz zur Erhöhung der Leistung des Schienennetzes (hier Nutzung gleisschonender Fahrzeuge) nicht gegeben. Die durch die Regulierungsbehörde gebilligte Verflachung des Bonus-Malus-Systems erfülle dies nicht, so der VGH. (cm)