Österreich: Gericht bestätigt UVP-Bescheid für Westbahn-Ausbau
Beim viergleisigen Ausbau der Westbahn haben die ÖBB jetzt vor Gericht einen wichtigen Prozess gewonnen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der 2018 vom Bundesverkehrsministerium (BMVIT) positiv ausgestellte UVP-Bescheid (Umweltverträglichkeitsprüfung) Bestand hat. Die Entscheidung wurde am 27.04.2020 zugestellt, wie die ÖBB am 13.05.2020 mitteilte. Der Bescheid bezieht sich auf den Abschnitt Linz – Marchtrenk, für den Abschnitt Marchtrenk – Wels läuft das UVP-Verfahren noch. Für den ersten Abschnitt werden 776 Mio. EUR investiert, für den zweiten Abschnitt 226 Mio. EUR. Dazu kommen 251 Mio. EUR für den viergleisigen Ausbau der Westseite Linz Hbf, wo im September 2019 der Baubeginn erfolgte. (cm)