Nordrhein-Westfalen: Förderrichtlinie für NE-Bahnförderung
Die Landesregierung hat in der Förderrichtlinie für NE-Bahnen (Rail Business vom 13.07.2018) die Details der Fördergrundsätze dargestellt.
Danach sind die Zuwendungen vorrangig für Erneuerung und Ersatz der Infrastruktur für den Güterverkehr, sodann für den Ausbau und den Neubau vorgesehen. Die Infrastruktur muss dabei öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Nicht gefördert werden Wartungseinrichtungen. Wird die Maßnahme auch nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz des Bundes gefördert, beträgt die Landesförderung maximal 40 %. Bei reiner Landesförderung werden ja nach der Güterverkehrsmenge bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben ohne Planungskosten gefördert. (cm)