Nordmainische S-Bahn: Fehler im Planfeststellungsverfahren
Die Deutsche Bahn hat im Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn örtliche Gegebenheiten in Frankfurt/M. nicht berücksichtigt.
Daher sind von dieser Seite massiver Widerstand und Einsprüche zu erwarten. Es geht dabei um den Ostpark. Zum einen hat der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten Baurecht für einen Neubau einer Obdachloseneinrichtung. Dabei soll eine geplante Lärmschutzwand genau dort entstehen, wo auch der Neubau geplant ist. Wie die Frankfurter Neue Presse schreibt, beruft sich der Konzern auf das „Ergebnis eines Schallschutzgutachtens“. Zum anderen besteht für den Ostpark seit 1987 Denkmalschutz. Die DB will von der Stadt aber für den S-Bahnausbau einen 5 bis 6 m breiten Streifen erwerben, der laut der Zeitung bis unmittelbar an die südliche Seite des ebenfalls denkmalgeschützten Schulgartens im Ostpark reicht. Der Bahndamm soll hier als Stützmauer ausgeführt werden. Die DB habe dies eingeräumt. (cm)