NEE: Sektorspezifisches Kartellrecht für Trassenpreise gefordert
Die Güterbahnen müssen wegen der gerichtlich noch nicht abschließend geklärten Frage zur Höhe der Trassenpreise hohe Rückstellungen bilden, was diese wirtschaftlich zunehmend schwer trifft.
Darauf verweist das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen NEE. Am 06.02.2017 hatte die Bundesnetzagentur erstmalig entschieden, die von der DB Netz AG für das Fahrplanjahr 2018 zur Genehmigung vorgelegten Trassenpreissätze nur mit Änderungen zu genehmigen. Bis heute und wohl auch für das Fahrplanjahr 2021 gelten die Trassenpreise daher nur vorbehaltlich. Daher fordert das NEE, dass der Gesetzgeber ein sektorspezifisches Kartellrecht wie im Energiewirtschaftsgesetz einführen solle, der Weg über die Verwaltungsgerichte sei „offensichtlich eine Sackgasse“, so NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger. Weiter solle mit der Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die Gewinnorientierung der Aktiengesellschaft DB Netz und das Vollkostenprinzip abgeschafft werden. (cm)