Muldentalbahn: LG Chemnitz hält einstweilige Verfügung aufrecht
In der Auseinandersetzung der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH mit dem Land Sachsen hat das Landgericht Chemnitz die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung in der Verhandlung vom 4. Juli 2008 bestimmt. Damit ist das Autobahnamt Sachsen weiterhin in der Pflicht, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, weitere Schäden am Bahndamm der Muldentalbahn, welche durch die Autobahn bei Reinholdshain entstehen können, zu verhindern.