München: Baurecht für Abschnitt West bei 2. Stammstrecke
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 10.06.2015 den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt West der 2. S-Bahn-Stammstrecke (Laim bis östlich Hauptbahnhof) erlassen.
Nun kann die Deutsche Bahn, unter dem Vorbehalt möglicher Klagen gegen den Beschluss, erste Ausschreibungen für Hauptbaumaßnahmen an der 2. S-Bahn-Stammstrecke vornehmen und eine sachgerechte Kostenermittlung durchführen. Diese Kostenermittlung ist eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung der Staatsregierung über die Durchfinanzierung und somit die endgültige Realisierung. Für den mittleren Planfeststellungsabschnitt (östlich Hauptbahnhof – Isar) liegt seit Dezember 2013 Baurecht vor. Für den östlichen Abschnitt (Isar – Leuchtenbergring) wird der Planfeststellungsbeschluss noch in 2015 erwartet. (tm)