Mecklenburg-Vorpommern: Land darf Mobilfunkmasten aufstellen
Mecklenburg-Vorpommern darf unterversorgte Gebiete selbst mit Mobilfunkmasten versorgen.
Die Wettbewerbsaufsicht der EU-Kommission hat die Gründung einer landeseigenen Funkmasten-Infrastruktur-Gesellschaft genehmigt. Diese wird die Funkmasten errichten und dann an die Mobilfunkanbieter vermieten. Nun werden die Mobilfunkunternehmen befragt, ob sie innerhalb der drei kommenden Jahre auf einem der Standorte, die das Land für den Bau der landeseigenen Funkmasten vorgesehen hat, selbst und ohne Unterstützung aus der Landeskasse Mobilfunkmasten errichten wollen. Diese Markterkundung hat die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern bereits vorbereitet, sodass sie damit jetzt unmittelbar loslegen kann, so Minister Christian Pegel. In einem knappen Monat sollen die Ergebnisse vorliegen. (cm)