Frankreich/Großbritannien: ARAF und ORR übernehmen Regulierung des Kanaltunnels
Ab dem 16.06.2015 übernehmen die Regulierungsbehörden ARAF in Frankreich und ORR in Großbritannien die wirtschaftliche Regulierung des Kanaltunnels.
Sie sind befugt, die Bedingungen und Tarife für den Zugang zu der grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur von Eurotunnel zu überprüfen. Die Kontrolle der Tunnelsicherheit bleibt in der Zuständigkeit der zwischenstaatlichen Kommission (CIG). Eine erste offizielle Sitzung des binationalen Ausschusses der Mitglieder von ARAF und ORR traf am 15.06.2015 in London zusammen. (wkz/cm)