Europäische Union: Trassenpreissenkung genehmigt
Der EU-Ministerrat hat endgültig grünes Licht für vorübergehende Rabatte auf Trassenbenutzungsgebühren gegeben.
Das Europäische Parlament hat den Ausnahmeregeln bereits am 17.09.2020 zugestimmt. Sie können von den Mitgliedstaaten angewendet werden, nachdem sie im EU-Amtsblatt publiziert sind. Der Ministerrat erwartet die Veröffentlichung für den 12.10.2020. Infrastrukturbetreiber dürfen dann Trassengebühren sowohl für Personen- als auch Güterzüge ermäßigen oder aussetzen, ebenso Reservierungsgebühren und bestimmte Aufschläge. Die Staaten müssen die Infrastrukturmanager aber bis zum Ende des Folgejahres für die Ausfälle entschädigen, damit weiter Geld für den Unterhalt der Netze da ist. Alle Rabatte müssen der EU-Kommission mitgeteilt und von dieser veröffentlicht werden. Gelten soll die Sonderregel rückwirkend ab dem 01.03.2020 bis zum 31.12.2020. Die EU-Kommission kann sie maximal dreimal um jeweils sechs Monate per „delegiertem Rechtsakt“ verlängern, sofern Europaparlament oder Ministerrat kein Veto einlegen. (fh/ds/cm)