EU- Kommission: Deutschland darf Offshore-Netzumlage auch für Bahnen ermäßigen
Die EU-Kommission hat Pläne Deutschlands genehmigt, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren.
Aufgrund einer Änderung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Kosten des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Stromverbrauchern zu zahlen ist. Diese Umlage soll laut der Bundesregierung analog zur EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen und auch Bahnunternehmen gesenkt werden. (cm)