Eisenbahn-Bundesamt: „Liste übergeordnetes Netz” veröffentlicht
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 31.10.2019 die „Liste übergeordnetes Netz” gemäß § 2b AEG veröffentlicht.
Die Exel-Tabelle steht zum Download bereit. Zur Befahrung dieses Netzes benötigen EVU und Halter (§§ 7a, 31 AEG), unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmen (§§ 7a, 2b AEG), eine Sicherheitsbescheinigung. Für die ehemaligen Regionalbahnen, die noch nicht über eine Sicherheitsbescheinigung verfügen und Strecken des übergeordneten Netzes befahren wollen, beginnt mit der Veröffentlichung die zwöfmonatige Übergangsfrist zur Beantragung der Sicherheitsbescheinigung gem. § 38 Abs. 5b AEG. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Niekamp hin. Bei rechtzeitiger Antragstellung gilt die Sicherheitsbescheinigung als vorläufig erteilt. (cm)