Eisenbahn-Bundesamt: Baurecht für Oderbrücke Küstrin
Die neue Oderbrücke bei Küstrin kann gebaut werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Datum 09.04.2020 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Es geht dabei um den „Ersatzneubau Eisenbahnüberführung (EÜ) Oder und EÜ Odervorflut“ im deutschen Staatsgebiet gelegenen Abschnitt km 81,772 – 82,800 der DB-Strecke 6078 und im polnischen Staatsgebiet gelegenen Abschnitt km 82,800 – 82,993 der DB-Strecke 6078 (Grenze DB/PKP) und km 342,154 – 342,281 der PKP-Strecke 203. Der 190 m lange Ersatzneubau der EÜ Odervorflut ist mit zwei eingleisigen Brückenzügen geplant, die jeweils aus einem dreifeldrigen und einem zweifeldrigen Überbau bestehen. Die EÜ über die Oder und den westlichen Uferweg ist mit einem über vier Felder durchlaufenden, zweigleisigen Überbau geplant, der über dem Hauptstrom als Netzwerkbogen und in den östlich anschließenden Feldern als Trog ausgeführt wird. Die Gesamtlänge der EÜ Oder beträgt rund 290 m, die Höhe des Netzwerksbogens beträgt rund 25 m über dem mittleren Wasserstand der Oder. Der Antrag der DB Netz stammt vom 19.12.2017. (cm)