DB Netz AG: Bundesnetzagentur genehmigt Trassenentgelte für 2019
Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte für die Zugtrassen der Netzfahrplanperiode 2018/19 genehmigt, den Antrag der DB Netz AG jedoch mit Änderungen verbunden.
Beim Güterverkehr hat die Beschlusskammer im Marktsegment „Standard“ die Entgelte von DB Netz um 5 % reduziert. Die Netzagentur begründet dies mit dem intermodalen Wettbewerbs- und Margendruck im Schienengüterverkehr. Beim Schienenpersonenfernverkehr sinken die überwiegend von Wettbewerberbahnen genutzten Segmente „Charter/Nostalgie“ um 16 % und „Punkt-zu-Punkt“ um 7 % gegenüber dem DB-Antrag. Damit würden Impulse für den Wettbewerb im Fernverkehr gesetzt, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Beim SPNV wurden die vorgelegten Trassenpreise für 2019 ohne Anpassungen genehmigt. Sie werden auf Grundlage der Entgelte je Bundesland 2017 gebildet und dann jährlich um 1,8 % erhöht. Die Regelungen gelten ab 09.12.2018. (as)