Bundesrat: Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen
Der Bundesrat hat am 23.11.2018 den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen.
Damit tritt das Gesetz jetzt in Kraft. Ab sofort werden dadurch die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur gestrafft, so das Bundesverkehrsministerium. Künftig wird das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bei Schienenvorhaben nicht nur für die Planfeststellung zuständig sein, sondern auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen. Verkehrsentwicklungsprognosen werden bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung anzunehmen ist. Weiter kann in bestimmten Fällen bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden. Alle Planungsunterlagen müssen künftig im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. (cm)