Infrastruktur & Ausrüstung

Bundesnetzagentur: Trassenentgelte bei Minderleistung

Die Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG gestern verpflichtet, ihren Kunden bei Minderleistung von sich aus geringere Entgelte zu berechnen. Gleichzeitig wurde das Unternehmen verpflichtet, seine Schienennetz-Benutzungsbedingungen entsprechend zu ändern und an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. Mehr Details dazu lesen sie in Rail Business 16/2009. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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