Bundesnetzagentur: Nutzungsentgelt für Abstellgleise der DB Netz AG ungültig
Die Bundesnetzagentur hat am 06.06.2018 ein Entgelt der DB Netz AG für die Nutzung der Abstellgleise in Saarbrücken Hauptbahnhof für ungültig erklärt.
„Das Entgelt der DB Netz AG verzerrt den Wettbewerb. Deswegen erklären wir es für ungültig“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Das Anlagenpreissystem der DB Netz AG sieht für die Nutzung von Abstellgleisen regelmäßig ein Entgelt vor, dessen Höhe sich nach der vorhandenen Ausstattung der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur richtet. In einigen Fällen erhebt die DB Netz AG hingegen ein zusätzliches, anlagenspezifisches Entgelt. Dies gilt auch für bestimmte Gleise in der Abstellanlage am Standort Saarbrücken Hauptbahnhof. Das reguläre Entgelt für vergleichbare Abstellanlagen liegt bei 1,70 EUR/h. Im vorliegenden Fall verlangt die DB Netz AG für die Nutzung zusätzlich 20,60 EUR/h pro Stunde und damit ein Vielfaches des regulären Entgelts. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig. (cm)