Bundesnetzagentur: Keine Genehmigung des Anreizsystems der DB Netz AG
Die Bundesnetzagentur hat am 31.01.2018 der DB Netz die Genehmigung für das Anreizsystem im Trassenpreissystem untersagt.
Laut Behördenchef Jochen Homann entspräche das Anreizsystem „nicht den gesetzlichen Anforderungen". „In dem vorgelegten Anreizsystem wurden insbesondere die Anforderungen der Unternehmen des Schienengüterverkehrs nicht ausreichend berücksichtigt“, so der Präsident, „zudem sind die tatsächlichen Pünktlichkeitsniveaus der Personenverkehrs- und Güterverkehrsunternehmen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben in das Anreizsystems eingeflossen“.
Die BNetzA beanstandet, dass wesentliche Eckpunkte nicht ausreichend mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmt waren. Zudem wurde die besondere Situation des kurzfristigen Schienengüterverkehrs nicht adäquat berücksichtigt. Darüber hinaus enthielt das System unangemessene Regelungen zur Entgeltminderung, zum Haftungsausschluss und zur Streitschlichtung. Die auch im Anreizsystem vorgesehenen Zahlungen der DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen bei Verspätungen aufgrund von Baumaßnahmen, die durch eine breite Mehrheit des Marktes getragen würden, hält die Behörde für „ausgewogen“. Die isolierte Genehmigung eines Teilbereichs des Anreizsystems sei aber nicht möglich.
Die DB Netz bedauert die Entscheidung. Es würde so die Möglichkeit vergeben, Anreize gegen Unpünktlichkeit einzuführen, welche sowohl für die DB Netz AG als auch für die Verkehrsunternehmen gelten würden. Laut Konzern drohe dem deutschen Eisenbahnsektor damit der Verlust seiner, im europäischen Vergleich wichtigen Rolle bei der Ausgestaltung eines diskriminierungsfreien und zugleich praktikablen und transparenten Anreizsystems. (cm)