Infrastruktur & Ausrüstung

Bundesnetzagentur: EIU müssen Nutzungsänderungen frühzeitig mitteilen

Die DB Netz AG muss deR Bundesnetzagentur (BNetzA) Änderungen oder Neufassungen ihrer Benutzungsbedingungen sowie ihrer Entgeltlisten für die Eisenbahninfrastruktur zur Prüfung vorlegen. Einen entsprechenden Feststellungsbescheid hat die Behörde jetzt erlassen.

Artikel Redaktion Eurailpress
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