Bundesnetzagentur: Änderungen der SNB 2021 der DB Netz teilweise abgelehnt
Die Bundesnetzagentur hat heute mehrere von der DB Netz AG beabsichtigte Änderungen ihrer Schienennetz-Nutzungsbedingungen für das Fahrplanjahr 2020/2021 abgelehnt.
Die DB Netz AG plante u. a., die Zugangsberechtigten zu verpflichten, deren interne organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung des Schienenlärmschutzgesetzes offenzulegen. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur hätte sich die DB Netz AG hiermit unzulässig hoheitliche Befugnisse angemaßt. Ferner wurden beabsichtigte Ausweitungen bei den Spielräumen für Trassenkonstruktionen zum Netzfahrplan abgelehnt, die den gesetzlich vorgesehenen Einfluss der Zugangsberechtigten auf die Zeitlagen ihrer Trassen ausgehöhlt hätten. Ebenfalls abgelehnt hat die Bundesnetzagentur als zu unbestimmt angesehene Regelungen zur Durchführung von Pilotverfahren und Betriebsversuchen. Die DB Netz AG darf diese und weitere abgelehnte Regelungen nicht in Kraft setzen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist aber noch nicht bestandskräftig. (cm)