Bund, Kantone und Fahrgäste zahlen Zusatzkosten im Regionalverkehr
Der Bundesrat hat am 18.11.2015 im Grundsatz entschieden, dass die erwarteten Mehrkosten im Regionalverkehr für 2018 bis 2021 von insgesamt rund 880 Mio. CHF gemeinsam von der öffentlichen Hand (Bund, Kantone), den Transportunternehmen und den Fahrgästen getragen werden sollen.
Der Anteil der Transportunternehmen soll mit einer effizienteren Organisation und einem effizienteren Betrieb, der Anteil der Fahrgäste mit Fahrpreis-Anpassungen erbracht werden, wobei der Umfang der Erhöhung in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt. Aktuell bezahlen die Reisenden im Schnitt rund 50 % der entstehenden Kosten, die anderen 50 % teilen sich je zur Hälfte von Bund und Kantone. Der Verpflichtungskredit des Bundes für den Regionalverkehr für die Jahre 2018 bis 2021 soll insgesamt 3,97 Mrd. CHF umfassen. Damit beteiligt sich der Bund mit rund 160 Mio. CHF an den Zusatzkosten des Regionalverkehrs in den Jahren 2018 bis 2021. Der Bundesrat wird nun eine entsprechende Vorlage zu Händen des Parlaments vorbereiten. (cm)