Bayern: Weg frei für direkte Schienenanbindung des Münchner Flughafens
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 30.08.2013 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Neufahrner Kurve vom Oktober 2012 abgewiesen und somit die erste Voraussetzung geschaffen, damit diese bis Ende 2018 gebaut und in Betrieb genommen werden kann.
Die zweite wichtige Voraussetzung ist die Bereitstellung der Bundesmittel, wofür die Bahn bereits im April 2013 den Antrag stellte. Nach Prüfung durch den Bund soll die Maßnahme in die Kategorie ‚a‘ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen werden. Anfang 2014 könnte dann mit der Ausschreibung der Hauptbauleistungen begonnen werden. Die Neufahrner Kurve verbindet als neuer, etwa 2,5 km langer, zweigleisiger und elektrifizierter Streckenabschnitt die vorhandene Bahnstrecke Landshut – München nördlich der Ortschaft Neufahrn bei Freising mit der vorhandenen Bahnstrecke Neufahrn – Flughafen München. (wkz/ici)