Baden-Württemberg: Mehr Mittel für nichtbundeseigene Eisenbahnen
Das Land Baden-Württemberg erhöht im Jahr 2018 das Fördermittelvolumen im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) von bisher 8 auf nunmehr 10 Mio. EUR.
Gleichzeitig können ab sofort auch gepachtete Strecken unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Förderanträge nach dem LEFG können bis spätestens 31.03.2018 von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) für die Instandhaltung und Verbesserung ihrer Personen- und Güterverkehrsstrecken gestellt werden. (cm)