Baden-Württemberg: Land fördert Kauf von Bahnhofsgebäuden
Wer in Baden-Württemberg eine Bahnstation kauft oder modernisiert, die nicht (mehr) im Besitz der Deutschen Bahn ist, kann dafür Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen.
Dazu hat das Landesverkehrsministerium ein eigenes Modul innerhalb des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes (BMP) II eingerichtet– die Stationsrichtlinie. Sie tritt jetzt in Kraft. Mit dem BMP II vom Juni 2020 werden Modernisierungen wie die Barrierefreiheit gefördert. Mit dem neuen Modul werde nun „erstmals ein Instrument geschaffen“, um Stationsgebäude, die nicht im Eigentum der DB sind, nutzbar zu machen. Die Förderhöhe berechnet sich immer aus der Größe der Fläche, die tatsächlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, sei es ein Wartebereich, eine Gepäckaufbewahrung oder Toiletten. (cm)