Baden-Württemberg: Keine Beteiligung an Mehrkosten für S21 – Klageerwiderung eingereicht
Das Land Baden-Württemberg lehnt es nach wie vor ab, sich an den Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 zu beteiligen.
Das Land habe am 31.01.2018 eine „umfangreiche” Klageerwiderung fristgerecht beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, teilte Landeserkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) mit. Land, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart seien sich einig, dass die Ansprüche der Deutschen Bahn nicht begründet seien. Hermann: „Die Bahn ist alleinige Projektträgerin und Bauherrin und muss die hiermit verbundenen Risiken tragen. Das Land und seine Partner haben das Projekt lediglich in einem begrenzten Umfang bezuschusst. Ein Anspruch auf Gewährung eines Nachschusses wurde mit der Bahn nicht vereinbart”. Die offene Formulierung ohne Zahlungsverpflichtung war von den Parteien sehr bewusst gewählt worden. Die Mehrkosten seien durch „umfangreiche Fehler und Unzulänglichkeiten der Bahn bei der Kalkulation, Planung und Durchführung des Projekts entstanden”, so Hermann weiter. (cm)