Technik: Schweizer Unfalluntersuchungsbehörde bemängelt Tür-Einklemmschutz
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST hat am 21.09.2019 einen Zwischenbericht zum Unfall vom 04.08.2019 veröffentlicht, bei dem ein Zugchef bei der Abfahrt des Zuges von der Tür eines EW-IV-Wagens eingeklemmt und mitgeschleift wurde.
Der Einklemmschutz "Türe zu 98 Prozent geschlossen" funktioniere nicht immer einwandfrei in gleicher Position. Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde, die SBB aufzufordern, das heutige System für die Inaktivschaltung des Einklemmschutzes am EW-IV durch ein zuverlässigeres System zu ersetzen. Zudem soll die SBB das Türenschaltersystem der EW IV so anpassen, dass die Kontrolllampe dem Lokführer den korrekten Zustand der Türen anzeigt. Die SBB hielt es bisher für nicht erforderlich, die EW-IV-Wagen auszusetzen. Sie unterzieht die Türen einer zusätzlichen Kontrolle. (wkz/ici)