Schweiz: Rückweisung lauter Güterbahnwagen
Die seit dem 01.01.2020 geltenden Emissionsgrenzwerte für Güterbahnwagen auf dem Normalspurnetz der Schweiz erlauben keinen Einsatz von Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung legt mit dem Dokument „R-16-01-10 Bahnverkehr (Transitverfahren)“ nun dar, wie bei lauten Güterwagen ab dem 01.01.2021 zu verfahren ist. Danach kommen als Maßnahme in Betracht die Annahmeverweigerung, der Wagenumbau vor Ort oder das Umladen auf einen leisen Güterwagen bzw. auch LKW. Das zuständige EVU hat die Grenzzollstelle im Zeitpunkt zwischen der Güterwagenaussetzung und Güterwagenwiedereinsetzung zu informieren. (cm)