Schweiz: Laute Güterwagen verboten – Überwachung erfolgt
Wagen mit Grauguss-Bremssohlen sind auf dem Schweizer Schienennetz seit dem 01.01.2020 untersagt.
Für den Transit- und Importverkehr hat daher SBB Cargo gemeinsam mit den Partnerbahnen neue betriebliche Prozesse entwickelt. Dazu gehört die Erkennung von nicht lärmsanierten Wagen bereits bei der Buchung des Transports. In den Nachbarländern der Schweiz wurden Rangierbahnhöfe bestimmt, auf denen Wagen ausgesetzt werden können, die nicht den Lärmbestimmungen entsprechen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat ebenfalls ein Umsetzungs- und Sanktionskonzept erarbeitet. Wagen mit Grauguss-Bremsen will das BAV primär bei regelmäßigen Betriebskontrollen ermitteln. Ergänzend zieht die Behörde Messdaten aus dem Monitoring des Eisenbahnlärms heran. Bei wiederholten Verstößen sollen Anzeigen gemäß Umweltschutzgesetz erfolgen, die zu Geldbußen bis 20.000 CHF führen können. Letzter Schritt wäre der Entzug der Netzzugangsbewilligung. In Deutschland sollen Güterzüge mit lauten Güterwagen ab Dezember 2020 nur noch mit sehr niedriger Geschwindigkeit fahren dürfen, sodass der Einsatz unwirtschaftlich wird. (ici/cm)