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Schweiz: Bessere Bewältigung von Betriebsstörungen

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) revidiert.

Damit wird das Vorgehen geregelt, das die Eisenbahnunternehmen im Fall von größeren Betriebsstörungen zu beachten haben. Die neuen Bestimmungen treten zum 01.09.2014 in Kraft. Artikel 14 (Betriebsstörungen) enthält neu Regelungen für länger andauernde Sperrungen. Anlass war der Erdrutsch am Gotthard mit der vierwöchigen Streckensperre. Dabei wurde die fehlende rechtliche Grundlage vermisst, um Konflikte, beispielsweise bei der Zuteilung von Trassen über Umleitungsstrecken, zu lösen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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