Harmonisierte europäische Sicherheitsmethoden
Eisenbahnen, Infrastrukturbetreiber, Fahrzeughalter und Hersteller müssen sich vom 19.07.2010 an auf ein neues Verfahren einstellen, wenn sie so genannte signifikante Änderungen an Fahrzeugen oder anderen Eisenbahn- Teilsystemen planen. Dies gilt jedoch zunächst nur für technische und ab Juli 2012 auch für betriebliche und sicherheitsrelevante organisatorische Änderungen.