Europäische Union: Neue TSI gelten ab Jahreswechsel
Im Amtsblatt der EU wurde eine Reihe neuer Technischer Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) veröffentlicht, die zum 01.01.2015 in Kraft treten.
Dabei handelt es sich um folgende Rechtsakte:
• VO (EU) Nr. 1299/2014 Infrastruktur (TSI INF)
• VO (EU) Nr. 1300/2014 Personen mit Behinderung und/oder eingeschränkter Mobilität (TSI PRM)
• VO (EU) Nr. 1301/2014 Energie (TSI ENE)
• VO (EU) Nr. 1302/2014 Fahrzeuge – Lokomotiven und Personenwagen (TSI LOC&PAS)
• VO (EU) Nr. 1303/2014 Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT)
• VO (EU) Nr. 1304/2014 Fahrzeuge – Lärm (TSI NOI)
• VO (EU) Nr. 1305/2014 Telematikanwendungen Güterverkehr (TSI TAF).
Da der Erlass in Form von Verordnungen erfolgte, ist eine nationale Umsetzung nicht erforderlich und die TSI gelten unmittelbar. Teilweise beinhalten die TSI besondere Übergangsvorschriften. Für Projekte in fortgeschrittenem Entwicklungsstadium können auf Antrag Ausnahmen von der Anwendung erteilt werden. Im Vergleich zu den bisher gültigen TSI wurden Fehler behoben und offene Punkte geschlossen. Zudem wurde der Geltungsbereich überarbeitet und an die Richtlinie 2008/57/EG über Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU angepasst. Sofern bislang für Hochgeschwindigkeits- und konventionellen Verkehr separate TSI bestanden, wurden diese zusammengefasst und gelten nun für das gesamte europäische Eisenbahnsystem. Bestandteil der Veröffentlichung waren außerdem der Beschluss 2014/880/EU über die Spezifikationen des Eisenbahn-Infrastrukturregisters sowie die Empfehlung 2014/881/EU zum Verfahren für den Nachweis der Übereinstimmung bestehender Eisenbahnstrecken mit TSI. (cm) Mehr dazu hier