EBA: Fehlerhafte Schraubenkupplungen: Betreiber sollen kontrollieren
Knapp zwei Jahre nach einem Vorfall in Frankreich weist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) jetzt in einem Schreiben auf mögliche fehlerhafte Schraubenkupplungen hin.
Am 24.01.2013 kam es in Modane/Frankreich durch den Bruch der Kupplungsspindel einer Schraubenkupplung zu einer Zugtrennung. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die eingesetzte Kupplungsspindel bei Temperaturen unter 0°C selbst bei geringen Belastungen zu plötzlichen Brüchen neigte. Ferner ergaben die Untersuchungen, dass die betroffene Schraubenkupplung mit der nominellen Bruchlast von 850 kN nicht mit den Austauschkennzeichen (U im Kreis und St) ausgestattet war. Das Fehlen der Austauschkennzeichen könne somit als Indiz für möglicherweise betroffene Schraubenkupplungen mit unzulänglichen Spezifikationen herangezogen werden, so das EBA. Weiter schreibt das EBA, dass es davon ausgehe, dass „unverzüglich“ entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit in eigener Verantwortung durch die zuständigen Stellen (Halter/ECM) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) veranlasst werden. (cm)