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Bundesnetzagentur: DB Netz muss Hindenburgdamm für Telekomkabel frei geben

Die DB Netz muss den Hindenburgdamm für Breitbandkabel frei geben; Foto: C. Müller

Die Bundesnetzagentur hat in einer am 28.01.2014 bekannt gegebenen Entscheidung angeordnet, dass die DB Netz AG dem dänischen Telekommunikationsnetzbetreiber GlobalConnect A/S innerhalb eines Monats ein Angebot für die Mitnutzung des Hindenburgdamms zwischen Sylt und dem Festland zur Verlegung eines Glasfaserkabels unterbreiten muss.

Bei Nichterfüllung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 75.000 EUR angedroht. Die DB Netz AG gibt Eingriffe in die Substanz des Bauwerks als Grund der Weigerung an, die die Stabilität gefährden könnten. Sie will nunmehr dem TK-Unternehmen ein neues Angebot unterbreiten, das küsten- und deichschutztechnische Belange beinhalten wird. Unabhängig davon werde das weitere rechtliche Vorgehen gegen den Bescheid geprüft. Die DB befürchtet einen Präzedenzfall für weitere Anträge, da nach dem seit 2012 gültigen Telekommunikationsgesetz die DB Netz AG lediglich noch ein kostendeckendes Entgelt verlangen darf. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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