BAV erlegt SBB Sicherheitsvorkehrungen für Türsteuerung auf
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den SBB Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Türen der Einheitswagen von Typ IV auferlegt.
Danach ist die Anzeige im Führerstand so anzupassen, dass sie dem Lokführer den korrekten Öffungszustand der Türen anzeigt. Das Eisenbahnunternehmen muss zudem bis Oktober darlegen, wie es die Türsteuerung ersetzt. Bis dahin müssen die SBB die Sicherheit auf anderem Weg gewährleisten. Zudem ordnet das BAV ein umfassendes externes Audit zu den Instandhaltungsprozessen an. Die Verfügung basiert auf dem Zwischenbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) sowie den Kontrollen, welche die SBB selber eingeleitet hat. (wkz/ici)