VRR: Abmahnung für Abellio im S-Bahnnetz – Fristen gesetzt
Aufgrund der aktuellen Betriebssituation und den „schlechten und nicht akzeptablen“ SPNV-Leistungen insbesondere auf den Linien S 3, S 9 und RE 49 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am 12.05.2020 eine schriftliche Abmahnung an Abellio Rail NRW ausgesprochen.
Es komme zu erheblichen Zugausfällen und massiven Angebotseinschränkungen, so der VRR. Am 04.05.2020 habe Abellio Rail NRW dem VRR bekannt gegeben, dass es auf lange Sicht nicht in der Lage sei, seine verkehrsvertraglichen Verpflichtungen bei den Linien der S-Bahn Rhein-Ruhr nachzukommen. Der VRR hat dem Unternehmen nun Fristen für eine vollständige Leistungserbringung gesetzt: 14.06.2020 für die Linie S 3, 30.06.2020 für die Linie RE 49, 15.07.2020 für die Linien S 2 und RB 40 sowie der 15.09.2020 für die Verlängerung der Linie S 9 von Bottrop bis Recklinghausen. (cm)