S-Bahn-Kollision Schäftlarn: Anklageerhebung gegen einen Triebfahrzeugführer
Die Staatsanwaltschaft München I hat mit Anklageschrift vom 29.08.2023 gegen den Triebfahrzeugführer, der eine der beiden am Zusammenstoß bei Schäftlarn beteiligten S-Bahnen führte, Anklage zum Amtsgericht München – Schöffengericht erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit 51 tateinheitlichen Fällen der fahrlässigen Körperverletzung zur Last gelegt. Aufgrund der Komplexität des Vorfalls nahm die Fertigstellung des Gutachtens über ein Jahr in Anspruch. Die Staatsanwaltschaft geht von folgendem Sachverhalt aus: Am 14.02.2022 gegen 16:24 Uhr fuhr der Angeschuldigte als Triebfahrzeugführer mit einer S-Bahn der Linie 7 von Wolfratshausen in Richtung München. Eine weitere S-Bahn befuhr dieselbe Strecke in entgegenkommender Richtung. Bei der Anfahrt auf den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn wurde die von dem Angeschuldigten geführte S-Bahn aufgrund der Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit zwangsweise abgebremst.
Über diese Zwangsbremsung setzte sich der Angeschuldigte pflichtwidrig hinweg und fuhr in den Bahnhof ein. Bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof fuhr der Angeschuldigte ebenfalls pflichtwidrig an einem Halt zeigenden Ausfahrsignal vorbei. Der Zug wurde daraufhin durch eine erneute Zwangsbremsung bis zum Stillstand abgebremst. Obwohl der Angeschuldigte nach dieser Zwangsbremsung einen schriftlichen Befehl des Fahrdienstleisters für die Weiterfahrt hätte einholen müssen, fuhr er aus dem S-Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn aus und beschleunigte den Zug auf eine Geschwindigkeit von etwa 67 km/h. Die auf der eingleisigen Strecke entgegenkommende S-Bahn wurde aufgrund des Überfahrens des Halt zeigenden Ausfahrsignals durch den Angeschuldigten ihrerseits zwangsweise abgebremst und blieb auf der Strecke somit stehen. Als der Angeschuldigte die stehende andere S-Bahn erblickte, leitete er eine Schnellbremsung ein, es kam jedoch dennoch zur Kollision. (cm)